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Musterverfahren gegen die Bezahlkarte

3 Minuten Lesezeit

PRO ASYL lädt ein zum bundesweiten Online-Treffen am Dienstag, den 6. August 2024, 18:00 – 19:30 Uhr, per Zoom.

Liebe Freund:innen des Flüchtlingsrats Niedersachsen,

nachfolgend übersenden wir eine Information von PRO ASYL zu geplanten Musterverfahren gegen die Bezahlkarte. Solche Fälle wird es in Niedersachsen noch nicht geben, aber es ist sicherlich gut zu wissen, dass diese Verfahren laufen.

In Bundesländern, die die Bezahlkarte schon eingeführt haben, laufen bereits solidarische Maßnahmen zum Umtausch / solidarischen Einkaufen, wie dem anliegenden Protokoll der bundesweiten Kampagne #noAsylbLG/Bezahlkarte zu entnehmen ist. Noch ist ja nicht ganz klar, wie weit Niedersachsen den Empfehlungen der MPK folgen wird. Hamburg reglementiert beispielsweise nur in der Erstaufnahmeeinrichtung die Bezahlkarte und lässt für alle Geflüchteten außerhalb der EAE eine unbeschränkte Geldabhebung zu. Auch in Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt es Diskussionen über die Umsetzung. Sollte in Niedersachsen eine diskriminierende Bezahlkarte kommen, werden wir - wie früher zu Zeiten der "Gutscheinausgabe" an Schutzsuchende - Aktionen für einen solidarischen Einkauf auch in Niedersachsen erneut organisieren.

Hier für alle Interessierten die Einladung zum kommenden bundesweiten Treffen

Dienstag den 06. August 2024, 18:00 – 19:30 Uhr:
ZOOM-Link
(Passcode: 508476, Meeting ID: 673 8077 5962)
Freundliche Grüße,
Kai Weber


-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: KLAGEN gegen die Bezahlkarte: NEUER STECKBRIEF
Datum: Thu, 11 Jul 2024 15:39:21 +0000
Von: Andrea Kothen <ak@proasyl.de>
An: 




Das Team der GFF und von Pro Asyl versucht weiterhin, Rechtsanwält*innen vor Ort in Musterverfahren gegen die Bezahlkarte zu unterstützen. Einige Verfahren sind anhängig, Ergebnisse gibt es noch nicht. Nach den ersten Erfahrungen haben wir aber präzisere Vorstellungen von erfolgversprechenden Ansätzen:
  1. Wir suchen vor allem Personen, die nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen und unter massiven Einschränkungen leiden, etwa weil kein Onlineeinkauf und keine Überweisung möglich sind und der Barbetrag reduziert ist.
  2. Gerne würden wir auch ein Verfahren unterstützen, indem ein Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG) oder Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) auf eine Bezahlkarte ausgezahlt bekommt, ohne dass es diese bar abheben kann.
  3. Auch die Praxis, Überweisungsmöglichkeiten einzeln zu bewilligen (IBANs auf Antrag einzeln/individuell freizuschalten), kann rechtswidrig sein.
Anbei senden wir euch den neuen Steckbrief zur Kläger*innensuche.
Aktuell sind viele Länder und Gemeinden mit dem Thema Bezahlkarte befasst und es gibt täglich Neues. Teilt eure Erfahrungen aus den Ländern gerne mit uns. Wenn ihr geeignete Fälle habt, meldet euch bitte bei Lena Frerichs / GFF.
Lena Frerichs, GFF
Andrea Kothen, PRO ASYL

MiSO-Netzwerk Hannover e. V.

Mengendamm 12 (4. OG)
30177 Hannover

0511 - 54 57 19 52
info@miso-netzwerk.de

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